Wednesday 14 July 2010

Schadensersatz bei Diskriminierung

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz jetzt in Begutachtung geschickt. Sie enthält unter anderm die Pflicht für große Unternehmen die Gehälter beider Geschlechter künftig anonymisiert offen zu legen. Es sollen aber auch insgesamt die Bestimmungen gegen Diskriminierung verschärft werden.

"Du bist Moslem, dich lasse ich nicht in mein Lokal" - bei solchen und ähnlichen Diskriminierungen drohen künftig Klagen. Bisher konnte man Schadenersatz nur bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit verlangen, künftig soll man auch Diskriminierungen aufgrund von Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Alter einklagen können. So steht es in der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, die Frauen-Ministerin Gabriele Heinisch Hosek am Montag in Begutachtung geschickt hat. "Mietwohnung nur an Inländer - das ist in Zukunft verboten. Da kann man Schadenersatz verlangen. Oder in Lokalen ist es verboten nicht zu bedienen, wenn jemand eine andere Hautfarbe hat oder eine Frau ein Kopftuch trägt."

Dieser Diskriminierungsschutz soll auch für das Umfeld einer Person gelten, die Diskriminierung ausgesetzt ist. So darf etwa das Kind eines homosexuellen Elternteils bei der Aufnahme in den Kindergarten nicht benachteiligt oder abgelehnt werden. 

Außerdem im Gesetzesentwurf: Bei sexueller Belästigung soll der Mindestschadenersatz angehoben werden - und zwar von derzeit 720 auf dann eintausend Euro.[...]

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