Nicht nur im Islam finden sich Praktiken, die mit einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung unvereinbar sind. Dennoch sehen viele Gläubige kein Problem darin.
In Belgien hat das Parlament die Burka aus der Öffentlichkeit verbannt, Frankreich steht kurz davor, und auch hierzulande reisst die Diskussion um ein Verbot der Vollverschleierung nicht ab. Gleichzeitig werden von links bis rechts Forderungen laut, mit den «Scheingefechten» aufzuhören und sich den wahren Problemen des Islams zuzuwenden, also der Steinigung, rechtlosen Frauen und religiöser Intoleranz. Da alle diese Praktiken letztlich auf Textstellen im Koran gründen, riet die «Weltwoche» gar, konsequenterweise den Islam zu verbieten.
Gemässigte Muslime verweisen in ihrer Argumentation jedoch ebenfalls auf den Koran, der Männern vorschreibt, ihre Frauen «mit Güte» zu behandeln, Christen und Juden zu «Schutzbefohlenen» erklärt und Spenden an Bedürftige zur religiösen Pflicht erhebt. Nicht-Muslime fragen sich aufgrund dieser widersprüchlichen Faktenlage, ob der Islam nun eine fortschrittliche oder zurückgebliebene, barmherzige oder grausame, frauenfreundliche oder frauenfeindliche Religion ist. Dabei befinden sich zum Beispiel Juden und Christen in einem vergleichbaren Dilemma: Auch in ihren heiligen Schriften steht allerlei Verstörendes, das mit einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nicht zu vereinbaren ist.
Völkermord im Judentum
Das Alte Testament (die heilige Schrift des Judentums) ruft wiederholt zum Völkermord an den mit Israel verfeindeten Amalekitern auf: «Verschone sie nicht, sondern töte Mann und Frau, Kinder und Säuglinge, Rinder und Schafe, Kamele und Esel.» Auch die Stellung der Frau erscheint problematisch. Nach dem Sündenfall spricht Gott zu Eva: «Nach deinem Mann wirst du verlangen; er aber soll dein Herr sein!» Das zehnte Gebot fördert das Besitzdenken stark - auch in Bezug auf Frauen: «Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen. Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgendetwas, das deinem Nächsten gehört.»
Selbstverstümmelung im Christentum
Das Neue Testament (Grundlage des Christentums) ruft den Gläubigen zwar nicht zur Gewalt gegen andere auf – dafür gegen sich selbst: In seiner Bergpredigt verkündet Jesus: «Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiss es aus und wirf es weg! Es ist besser für dich, dass eins deiner Glieder verderbe und nicht der ganze Leib in die Hölle geworfen werde.» Abgesehen vom Tatbestand der Selbstverstümmelung kritisierte der britischer Philosoph Betrand Russell an diesem Gleichnis, dass «kein wirklicher Menschenfreund an ewige Bestrafung (also die Hölle) glauben kann».
Schlechtes Karma
Begreiflich, dass vor diesem Hintergrund eine wachsende Zahl desillusionierter Christen Zuflucht im Buddhismus sucht. Doch auch in den Lehrreden des Buddha, den sogenannten Sutras, lauert Ungemach: Laut der Karmalehre bestimmen gute und schlechte Taten aus früheren Leben das Schicksal im gegenwärtigen Leben. Armut und Krankheit wären demnach Ausdruck vorausgegangener Sünden und somit unvermeidlich. Auch das Gebot der Gleichheit zwischen Mann und Frau erfüllt der Buddhismus nicht, was sich zum Beispiel in diskriminierenden Verhaltensregeln für buddhistische Nonnen widerspiegelt.
Pragmatismus als einziger Ausweg
Wie gehen moderne Christen, Juden und Buddhisten mit solchen Herausforderungen um? Ganz offensichtlich ignoriert die überwiegende Mehrheit manche Passage ihrer heiligen Schrift, ohne Glauben und Religionszugehörigkeit an sich infrage zu stellen. Ebenso viele Muslime tun es ihnen gleich und sehen darin kein Problem. Ein kosovarischer Einwanderer bleibt in seinem Selbstverständnis vollwertiger Muslim, auch wenn er Steinigungen ablehnt, seine Tochter am Schwimmunterricht teilnimmt und er sich ab und zu ein Glas (verbotenen) Schnaps gönnt.
Tatsächlich taugen weder Koran, Bibel noch Sutras zur Entscheidungsgrundlage, ob ein Gläubiger in einer freiheitlichen Gesellschaft integrationsfähig ist oder nicht. Ein Verbot des Islams und konsequenterweise des Christen-/Judentums und Buddhismus ist also nicht angezeigt. Massgeblich kann allein das konkrete, individuelle Verhalten eines Gläubigen bleiben. Steht dieses im Widerspruch zu Gesetz und Verfassung, dann und nur dann, wird er zum Fall für die Justiz.
Quelle: 20min
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