Sunday, 2 May 2010

Diskriminierung wegen Kopftuch

Rascha Taha ist 21 Jahre alt, eine hübsche junge Frau, hat ein sehr gepflegtes Äußeres - und sucht eine Ausbildungsstelle als Einzelhandelskauffrau. Soweit ein völlig normaler Vorgang. Ungewöhnlich ist aber, dass sie schon seit drei Jahren sucht. Trotz guter Schulnoten, ordentlicher Bewerbungsschreiben und perfekter Deutschkenntnisse bekommt sie in der Regel nicht einmal eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Der Grund: Sie trägt ein Kopftuch. Die Westfaelische Nachrichten berichtet weiter: 
[...] Deshalb will Rascha Taha sich wehren. Kürzlich habe sie sich im Penny-Markt beworben. Dort habe man ihr klar gesagt: „Nehmen Sie das Kopftuch ab. Dann können Sie wiederkommen.“ Dagegen will sie mit Unterstützung ihres Anwalts Daniel Hernaiz-Kleine klagen. „Das ziehe ich jetzt durch.“
Hernaiz-Kleine ist sicher, dass die Schadenersatz-Klage gute Aussichten auf Erfolg hat: Genau für solche Fälle gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz.“ Außerdem gibt es eine Zeugin. Der Rechtsanwalt hat sich bereits an die Rewe-Group gewandt, zu der Penny gehört. [...]
Die Amoeben von PI-News haben natuerlich schon von dieser Geschichte Wind bekommen, und sind nicht sehr erfreut darueber, das Frau Taha den Rechtsweg eingeschlagen hat, um gegen die Diskriminierung vorzugehen. Die 'Demokraten' und 'Menschenrechtler' von Pathologisch Incorrect (PI-News) sehen es lieber, wenn sich die Muslime in Deutschland nicht an die Gesetze halten, und ihr Recht durch Gewalt und Drohungen durchsetzen. Nur das passt in ihr krankhaftes Bild von den Muslimen.

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