Friday, 16 April 2010

Ossis sind auch nur Deutsche

Ostdeutsche sind kein eigener Volksstamm - das hat das Arbeitsgericht Stuttgart nun festgestellt. Geklagt hatte eine in der DDR geborene Frau, die mit der Bemerkung "Ossi" von einem potentiellen Arbeitgeber abgelehnt worden war.
Jetzt, 20 Jahre nach der Wende, ist es amtlich: "Ossis" sind keine Ethnie. Mit diesem Urteil hat das Stuttgarter Arbeitsgericht zumindest vorerst einen Schlussstrich unter eine hitzig geführte Debatte gezogen, die vom Chef einer kleinen baden-württembergischen Fensterbaufirma ungeplant ausgelöst worden war. Der Stein des Anstoßes: eine abgelehnte Bewerbung um den Job als Buchhalterin in eben dieser Firma. Als Gabriele S. vor Monaten ihre Bewerbungsunterlagen zurückbekam, prangte neben dem Lebenslauf der handschriftliche Vermerk des Fensterbauers. "(-) Ossi!". An mehreren Stellen stand "DDR". Eine üble Diskriminierung?[...]

[...]Der Anwalt von Gabriele S., Wolfgang Nau von der Frankfurter Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner, argumentierte, dass Ex-DDR-Bürger aufgrund ihrer Sprache, Herkunft, Kultur und Geschichte eine eigene ethnische Gruppe bilden. "Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt. Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten." Doch reicht das aus, um daraus eine eigene Ethnie zu begründen, wie sie beispielsweise die Türken in Deutschland bilden?[...]

[...]Der in die Kritik geratene Fensterbauer beteuert, Grund für die Ablehnung sei nicht die Herkunft, sondern die mangelnde Qualifikation der Bewerberin gewesen. Sein Anwalt schreibt in seinem Blog: "Ossis" suchten zwar Abgrenzungen, sähen sich selbst aber nicht als eine eigenständige Gruppe. Der Handwerker erklärte, Gabriele S. sei für die Stelle nicht qualifiziert gewesen und habe zu weit vom Arbeitsplatz entfernt gewohnt. Das Minus habe bedeuten sollen, dass die erforderliche Qualifikation fehle, erläuterte er. Der Begriff "Ossi" sei für ihn positiv besetzt, er habe mit ostdeutschen Mitarbeitern gute Erfahrungen gemacht.

Aus Sicht der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes muss das Antidiskriminierungsgesetz nicht genauer formuliert werden. "Ich würde die viel einfachere Methode wählen, nämlich anonymisierte Lebensläufe einzuführen", sagte sie. Im persönlichen Gespräch zeige sich die Qualifikation viel deutlicher. Lüders: "Wir haben herausgefunden, dass gerade Menschen mit türkischem Hintergrund ganz große Probleme haben, dieses Erstgespräch zu bekommen".
Den vollstaendigen Artikel koennt ihr im Stern lesen.

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